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   LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2010 - L 9 AL 53/08   

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https://dejure.org/2010,11727
LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2010 - L 9 AL 53/08 (https://dejure.org/2010,11727)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.04.2010 - L 9 AL 53/08 (https://dejure.org/2010,11727)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. April 2010 - L 9 AL 53/08 (https://dejure.org/2010,11727)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansatz von 30 Tagen für einen vollen Kalendermonat i.R.e. Bemessung des Arbeitslosengeldes bei einem einjährigen Bemessungsrahmen; Verwaltungsvereinfachung und Vereinheitlichung der Zahlungsweise der verschiedenen Leistungen als sachfremde Erwägungen in Bezug auf den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2010 - L 9 AL 53/08
    Er muss allerdings die rechtsstaatlichen Grundsätze beachten und darf sich nicht von sachfremden Erwägungen leiten lassen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23.03.1994, Aktenzeichen: 1 BvL 8/85, Rn. 43 Juris).
  • Drs-Bund, 05.09.2003 - BT-Drs 15/1515
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2010 - L 9 AL 53/08
    Verwaltungsvereinfachung sei allerdings nur zu erreichen, wenn detaillierte Einzelfallregelungen durch ein größeres Maß an Pauschalierung ersetzt und Ausnahmeregelungen beschränkt werden (Bundestagsdrucksache 15/1515, Seite 85).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.06.2008 - L 8 AL 3829/07

    Anspruch auf Arbeitslosengeld, Ermittlung des Bemessungsrahmens bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2010 - L 9 AL 53/08
    Vor diesem Hintergrund vermag es nicht zu überzeugen, wenn das Landessozialgericht Baden-Württemberg ohne Begründung den Monat bei der Berechnung des Bemessungsentgelts mit 30 Tagen ansetzt (Urteil vom 13.6.2008, Aktenzeichen: L 8 AL 3829/07 und Urteil vom 6.3.2009, Aktenzeichen: L 8 AL 3880/09).
  • LSG Hessen, 19.02.2016 - L 7 AL 100/14

    Arbeitslosenversicherung

    Mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 6. Mai 2009, B 11 AL 7/08 R, Juris, Rdnr. 19; Beschluss vom 16. Februar 2011, B 7 AL 156/10 B, Juris, Rdnr. 6; so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. April 2010, L 9 AL 53/08, Juris, Rdnr. 25 ff.; a.A. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 6. März 2009, L 8 AL 3880/08, Juris, Rdnr. 27 jedoch zeitlich vor den Entscheidungen des Bundessozialgerichts) und mit der in der Literatur - soweit ersichtlich - einhellig vertretenen Auffassung (siehe nur Michalla-Munsche, in: Beck-OK, SGB III, § 151 Rdnr. 14, 14a; Rolfs, in: Gagel, SGB ll / SGB III, Stand: Juni 2015, § 151 SGB III, Rdnr. 10, 11; Valgolio, in: Hauck/Noftz, SGB III, Stand: September 2015, § 151, Rdnr. 38, 39; Behrend; in: Eicher/Schlegel, SGB Ill, Stand: April 2014, § 151 Rdnr. 80; Eppelein, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III, 1. Aufl. 2014, § 151 SGB III, Rdnr. 9) ist davon auszugehen, dass wegen der vom 1. April 2006 bis 31. Dezember 2008 geltenden Regelung des § 131 Abs. 1 S. 1 SGB III (heute § 151 Abs. 1 S. 1 SGB III), nach der das BME das durchschnittlich auf den Tag entfallende beitragspflichtige Arbeitsentgelt ist, das der Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat, das beitragspflichtige Arbeitsentgelt eines einjährigen Bemessungszeitraums durch 365 (oder in einem Schaltjahr 366) Tage zu teilen ist.

    Damit ist die Regelung des § 339 SGB Ill, nach der für die Berechnung von Leistungen ein Monat mit 30 Tagen und eine Woche mit sieben Tagen berechnet wird, nicht einschlägig, da dort gerade keine Bestimmung getroffen, dass ein Jahr mit 360 Tagen berechnet wird (vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. April 2010, L 9 AL 53/08, Juris, Rdnr. 27).

    Damit regelt diese Norm nur die unmittelbare Berechnung des Arbeitslosengeldes und trifft jedoch keine Regelung über die Berechnung des Bemessungszeitraums (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. April 2010, L 9 AL 53/08, Juris, Rdnr. 27).

    Damit liegt auch kein Verstoß gegen das von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und des Bundesverfassungsgerichts ohnehin nicht streng angewendete Versicherungsprinzip vor (siehe auch LSG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 15. April 2010, L 9 AL 53/08, Juris, Rdnr. 29).

  • BSG, 16.02.2011 - B 7 AL 156/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Der 9. Senat des LSG habe mit Urteil vom 15.4.2010 (L 9 AL 53/08) wegen genau dieser Rechtsfrage die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
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